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Michael P. Wipplinger e.U.

 

Berunfs - und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Das Risiko aufgrund einer Krankheit - oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können wird häufig unterschätzt. Anders als die gesetzliche Sozialversicherung wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Fähigkeit seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können mit einer versicherten Rente abgesichert. Je spezialisierter ein ausgeübter Beruf ist, desto sinnvoller ist diese Variante der Existenzsicherung. Die Leistung erfolgt üblicherweise anhand der beruflichen Einschränkung, diese muss nicht 100% sein, aliquot. Sie endet meist zum 65. Lebensjahr. 

Bei der Erwerbsunfähigkeit wird die Fähigkeit überhaupt einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen mit einer Rente abgesichert. Der ausgeübte Beruf spielt hier lediglich in der Bemessung des Risikos und damit der Prämie eine Rolle. Sinn macht diese Form für Berufe die nicht spezialisiert sind, oder auch aufgrund der niedrigeren Prämie zur Absicherung des "Worst case".

Leistungsfälle sind zahlreich, etwa der Zahntechniker welcher aufgrund einer Krankheit eine Einschränkung der Motorik in den Händen hat, oder auch andere Berufsgruppen wie Controller, Köche, Lehrer sowie alle handwerklichen Berufe. 

Die Sozialversicherung hat seit 01.01.2014 für alle ab 01.01.1964 geborenen Personen, primär die Umschulung und die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zum Ziel. Leider wird hier die vorher ausgeübte Tätigkeit und das damit verbundene Einkommen nicht bewertet, sodass sich dadurch existenzielle Einkommensunterschiede ergeben können.


 
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